Information zu Überweisungen und Einweisungen

Für eine ambulante Behandlung in einer Spezialsprechstunde benötigen Sie sowohl bei einem niedergelassenen Facharzt, als auch in einer Spezialambulanz im Krankenhaus eine Überweisung. Diese muss VOR dem Termin von uns ausgestellt werden und zum Termin mitgebracht werden. Eine rückwirkende/nachträgliche Ausstellung ist nicht erlaubt. Auch muss die Indikation für die Überweisung von uns gestellt werden. Eine Überweisung/Einweisung nur auf Wunsch ohne medizinische Notwendigkeit dürfen wir nicht ausstellen. 

Gleiches gilt für eine Einweisung. Diese ist für eine stationäre bzw. tagsstationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig. Für ambulante Termine ist eine Überweisung nötig. 

Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor geplanten Terminen. In manchen Fällen (SPZ) ist die Überweisung nur für das laufende Quartal gültig.