RSV-Impfung mit Nirsevimab
Information zur passiven Immunisierung gegen RSV
(sog. RSV-Impfung mit Nirsevimab)
Seit 16.09.2024 ist die einmalige passive Immunisierung mit Antikörpern gegen RSV eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Zulassung besteht für alle ab 01.04.2024 geborenen Kinder. Die Impfung sollte zeitnah vor Beginn der RSV-Saison im September/Oktober erfolgen. Kinder, die in der kommenden RSV-Saison (Oktober-März) geboren werden sollten möglicht bei der U2 zur Entlassung aus der Geburtsklinik oder zeitnah im Anschluß beim Kinderarzt geimpft werden.
Das RS-Virus kann bei Säuglingen, v.a. im ersten Lebenshalbjahr, schwere Erkrankungen der unteren Atemwege mit Atemnot, Trinkverweigerung, mangelnder Sauerstoffsättigung hervorrufen. RS-Virus-Infektionen sind der häufigste Grund für Krankenhauseinweisungen bei Säuglingen. Ziel der STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung ist der Schutz vor schweren Verläufen in der ersten erlebten RSV-Saison.
Kinder im Alter bis 24 Monaten mit besonderen Risikofaktoren (Trisomie 21, schwerer angeborener Herzfehler, sauerstoffpflichtige BPD) können auch in der zweiten RSV-Saison nochmals immunisiert werden.