RSV-Impfung mit Nirsevimab
Information zur passiven Immunisierung gegen RSV
(sog. RSV-Impfung mit Nirsevimab)
Seit 16.09.2024 ist die einmalige passive Immunisierung mit Antikörpern gegen RSV eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. . Alle ab April des laufenden Jahres geborenen Kinder sollten vor Beginn der RSV-Saison im September/Oktober den Impfstoff erhalten. Kinder, die in der RSV-Saison (Oktober-März) geboren werden sollten möglicht bei der U2 zur Entlassung aus der Geburtsklinik oder zeitnah im Anschluß beim Kinderarzt geimpft werden.
Das RS-Virus kann bei Säuglingen, v.a. im ersten Lebenshalbjahr, schwere Erkrankungen der unteren Atemwege mit Atemnot, Trinkverweigerung, mangelnder Sauerstoffsättigung hervorrufen. RS-Virus-Infektionen sind der häufigste Grund für Krankenhauseinweisungen bei Säuglingen. Ziel der STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung ist der Schutz vor schweren Verläufen in der ersten erlebten RSV-Saison.
Kinder im Alter bis 24 Monaten mit besonderen Risikofaktoren (Trisomie 21, schwerer angeborener Herzfehler, sauerstoffpflichtige BPD) können auch in der zweiten RSV-Saison nochmals immunisiert werden.