Zusätzliches Kindertagegeld
Liebe Eltern,
sollten Sie das Angebot der Regierung für ein zusätzliches Kindertagegeld in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Bescheinigung der Kindertagesstätte oder Schule, die Sie der Krankenkasse vorlegen sollten.
Laut der Formulierungshilfe soll es künftig zusätzlich zu normalen Kinderkranktagen für folgende drei Gründe ebenfalls einen Anspruch auf Kinderkrankengeld geben: Wenn die Schule oder Kita geschlossen sind, wenn für Klassen oder Gruppen „pandemiebedingt ein Betreuungsverbot ausgesprochen wurde, oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt ist, oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“.
Kindertagegeld:
Diese drei Gründe sollen „der Krankenkasse auf geeignete Weise, durch Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung“ nachgewiesen werden, heißt es in der Formulierungshilfe.
Kindertagesstätten oder Schulen können dann bestätigen, dass ein Kind „auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite“ die Einrichtung nicht besucht hat.